Spenden

Ihre Spende. Unsere Bühne. Gemeinsame Wirkung.

Halle, Technik, Sanitätsdienst, Medaillen für das Inklusionsspiel: Ein Turnier für mehr als 5.000 Menschen kostet Geld. Ihre Spende sorgt dafür, dass das Sonnentaler Hallenmasters bleibt, was es ist – und dass seine Wirkung wächst.

Wofür wir Ihre Spende einsetzen

Jeder Euro landet auf dem Platz.

Der IKA e.V. hat keine hauptamtlichen Mitarbeitenden. Vorstand sowie Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich. Spenden fließen direkt in die Projekte des Vereins – allen voran das Hallenmasters mit seinem Inklusionsspiel.

Inklusionsspiel

Technik, Hallenzeit, Sanitätsdienst und Medaillen für die Teams der Lebenshilfe Hildesheim und der Lammetal Stiftung.

Barrierefreiheit

Barrierearme Zugänge, reizarmer Ruheraum, Betreuung – damit alle dabei sein können.

Halle & Technik

Halle 39, Kunstrasen, Licht, Ton, Tribüne: die Infrastruktur, die drei Turniertage überhaupt erst möglich macht.

Nachhaltigkeit

Mehrwegsystem, CO₂-Kompensation und regionale Kreisläufe – der Mehraufwand, den unser klimabewusstes Konzept kostet.

Gut zu wissen

Steuerlich absetzbar. Transparent belegt.

Der IKA e.V. ist vom Finanzamt Hildesheim-Alfeld als gemeinnützig anerkannt (Feststellungsbescheid nach § 60a AO vom 8. Mai 2026, Förderung des Sports). Spenden an den Verein können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

  • Bis 300 €: Der vereinfachte Nachweis genügt – Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.
  • Über 300 €: Sie erhalten von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Bitte geben Sie dafür Name und Anschrift im Verwendungszweck an oder schreiben Sie uns kurz.
  • Unternehmen: Spenden sind als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe abziehbar. Sponsoring mit Gegenleistung behandeln wir getrennt – mehr dazu.

Wie wir mit Ihrem Geld umgehen

  • Vereinskonto bei der Volksbank Hildesheim, Buchführung durch den Vorstand
  • Jährliche Kassenprüfung durch zwei gewählte Kassenprüfer
  • Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung und dem Finanzamt
  • Verwendungsnachweise gegenüber Stiftungen und öffentlichen Fördergebern
  • Satzung, Registerauszug und Gemeinnützigkeitsbescheid auf Anfrage
Förderkreis

Supporter unserer Ziele – Jahr für Jahr.

Sie wollen nicht nur einmal helfen, sondern dauerhaft hinter Inklusion, Kultur und Austausch durch Fußball stehen? Dann werden Sie Teil des Förderkreises: eine regelmäßige Spende, keine Mitgliedschaft, keine Pflichten – nur Wirkung.

Freund

50 €

im Jahr

Finanziert zum Beispiel die Medaillen für ein Team beim Inklusionsspiel.

Förderer

100 €

im Jahr

Trägt einen Anteil an Sanitätsdienst und Betreuung am Inklusionsabend.

Partner

250 €

im Jahr

Hilft, Halle und Technik für das Inklusionsspiel zu sichern – jedes Jahr aufs Neue.

So funktioniert es

  • Sie richten einen Dauerauftrag auf das Spendenkonto ein – jährlich, halbjährlich oder monatlich, Betrag frei wählbar. Verwendungszweck: „Förderkreis“ und Ihr Name.
  • Der Förderkreis ist keine Vereinsmitgliedschaft: keine Beitrittserklärung, keine Kündigungsfrist, kein Stimmrecht, keine Pflichten. Sie können jederzeit aufhören.
  • Ihre Zuwendungen sind Spenden an einen gemeinnützigen Verein und damit steuerlich absetzbar. Sie erhalten jährlich eine Zuwendungsbestätigung.

Was Sie davon haben

  • Auf Wunsch Nennung als Förderer auf unserer Unterstützer-Seite und im Stadionheft des Hallenmasters
  • Einmal im Jahr unser Wirkungsbericht: Was ist mit dem Geld passiert?
  • Informationen zum Turnier und zum Inklusionsspiel vor allen anderen
  • Das gute Gefühl, dass Inklusion in Hildesheim zur besten Sendezeit stattfindet
Sachspenden

Nicht nur Geld hilft.

Catering für den VIP-Bereich, Preise für die Gewinnspiele, Technik, Fahrzeuge, Material für das Zero-Waste-Konzept oder Sportausstattung für den Montagskick: Sachleistungen können als Spende mit Zuwendungsbestätigung laufen – mit sichtbarem Dankeschön sowieso.

Sprechen Sie uns an, wir klären mit Ihnen, was wir brauchen und wie die Bestätigung aussieht.

Cheerleader-Auftritt in der Halle 39
Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bewährungshilfe

Geldauflagen zugunsten des IKA e.V.

Der IKA e.V. ist im Verzeichnis gemeinnütziger Einrichtungen des Oberlandesgerichts Oldenburg eingetragen (laufende Nummer 11302). Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Bezirken Braunschweig, Celle und Oldenburg können dem Verein Geldauflagen nach § 153a StPO und § 56b StGB zuweisen.

Zahlungseingänge bestätigen wir der zuweisenden Stelle unverzüglich. Die Mittel fließen in die satzungsgemäße Arbeit des Vereins, insbesondere in das Inklusionsspiel und die Teilhabeangebote beim Sonnentaler Hallenmasters.

Angaben für die Zuweisung

Einrichtung
IKA e.V.
Anschrift
Senator-Braun-Allee 1, 31135 Hildesheim
OLG-Verzeichnis
OLG Oldenburg, Lfd. Nr. 11302
Kontakt
lucas@ika-verein.de
Bankverbindung
siehe Spendenkonto

Hinweis: Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

Danke.

Jede Spende – ob 10 € oder 10.000 € – macht das Hallenmasters 2027 ein Stück größer. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.